Konfirmation

Konfirmation
Kon|fir|ma|ti|on [kɔnfɪrma'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier vollzogene Aufnahme jugendlicher evangelischer Christen in die Gemeinde der Erwachsenen:
Konfirmation feiern; zur Konfirmation hatte sie viele Geschenke bekommen.

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Kon|fir|ma|ti|on 〈f. 20; ev. Kirche〉 feierliche Aufnahme der Jugendlichen in die Gemeinde durch den Geistlichen, wodurch sie zum Empfang des hl. Abendmahls u. zur Übernahme von Patenschaften berechtigt werden; Sy Einsegnung (4) [<lat. confirmatio „Befestigung, Stärkung“; → konfirmieren]

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Kon|fir|ma|ti|on, die; -, -en [kirchenlat. confirmatio = Bestätigung des bei der Taufe abgegebenen Glaubensbekenntnisses < lat. confirmatio = Bestärkung, Ermutigung] (ev. Kirche):
im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier vollzogene Aufnahme jugendlicher evangelischer Christen in die Gemeinde der Erwachsenen:
[jmds.] K. feiern;
jmdm. etw. zur K. schenken;
goldene K. (50. Jahrestag der Konfirmation).

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Konfirmation
 
[lateinisch »Befestigung«, »Bestärkung«] die, -/-en, in den evangelischen Kirchen die feierliche Aufnahme junger Christen (meist im 12.-14. Lebensjahr) als Mitglied der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten. Die Konfirmation setzt die Taufe und eine vorangegangene Unterweisung (Konfirmandenunterricht) voraus und erfolgt im Rahmen eines Gottesdienstes. Nach Glaubensbekenntnis und Gelöbnis der Konfirmanden wird unter Gebet und Handauflegung die »Einsegnung«, Zulassung zum Abendmahl und Erteilung kirchlicher Rechte vorgenommen. Theologisch wird die Konfirmation als persönlichen Bekenntnisakt beschrieben, mit dem sich der (in der Regel als Säugling getaufte) Konfirmand zu seiner Taufe bekennt und seinen Willen erklärt, der Kirche als der Gemeinschaft der an Jesus Christus Glaubenden angehören zu wollen. Die Konfirmation wurde im 16. Jahrhundert anstelle des von den Reformatoren abgelehnten Sakraments der Firmung eingeführt. Ihre volkskirchliche Bedeutung erlangte sie v. a. durch den Pietismus.
 
 
Konfirmandenunterricht u. K., hg. v. C. Bäumler u. a. (1982);
 
Hb. für die Konfirmandenarbeit, hg. vom Comenius-Inst. u. a. (21985);
 P. Wekel: Theologie der K. (1988).
 

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Kon|fir|ma|ti|on, die; -, -en [kirchenlat. confirmatio = Bestätigung des Taufversprechens < lat. confirmatio = Bestärkung, Ermutigung]: im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier vollzogene Aufnahme jugendlicher evangelischer Christen in die Gemeinde der Erwachsenen: [jmds.] K. feiern; jmdm. etw. zur K. schenken; *goldene K. (50. Jahrestag der Konfirmation): Die goldene K. des Jahrgangs 1919 ... wird am Sonntag gefeiert (MM 7. 3. 69, 6).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Konfirmation — (lat.), Bestätigung, z. B. eines Rechtsgeschäftes durch das Gericht. In den evangelischen Konfessionen die kirchliche Handlung, durch welche die jungen Christen (Konfirmanden), nachdem sie von dem Geistlichen im Christentum unterwiesen worden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konfirmation — (lat.), Bestätigung; in der prot. Kirche (an Stelle der kath. Firmung) die feierliche Bestätigung des Taufbundes seitens der Katechumenen oder Konfirmanden und kirchliche Mündigerklärung derselben durch Einsegung und die Zulassung zum Abendmahl.… …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Konfirmation — Konfirmand, Konfirmation, konfirmieren ↑ firmen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Konfirmation — Kon|fir|ma|ti|on , die; , en (Aufnahme jugendlicher evangelischer Christen in die Erwachsenengemeinde); goldene Konfirmation …   Die deutsche Rechtschreibung

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